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   FG Sachsen-Anhalt, 06.08.2007 - 2 V 316/07   

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https://dejure.org/2007,27727
FG Sachsen-Anhalt, 06.08.2007 - 2 V 316/07 (https://dejure.org/2007,27727)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.08.2007 - 2 V 316/07 (https://dejure.org/2007,27727)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. August 2007 - 2 V 316/07 (https://dejure.org/2007,27727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides; Gerichtliche Nachprüfung von Ermessensentscheidungen ; Beihilfe zur Steuerhinterziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung durch den faktischen GmbH-Geschäftsführer; Ermittlungspflicht bei rechtskräftigem Strafurteil; Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Überprüfung der Ermessensausübung des Finanzamts bei Sachverhaltsänderung im AdV-Verfahren gegen Haftungsbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung durch den faktischen GmbH-Geschäftsführer - Überprüfung der Ermessensausübung des Finanzamts bei Sachverhaltsänderung im AdV-Verfahren gegen Haftungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1830
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.06.2000 - X R 24/95

    Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 06.08.2007 - 2 V 316/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind für die gerichtliche Nachprüfung von Ermessensentscheidungen die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich (BFH-Urteil vom 28. Juni 2000 X R 24/95 BStBl II 2000, 514 ).
  • BFH, 26.01.2006 - VI B 89/05

    Anordnung LSt-Ap - AdV

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 06.08.2007 - 2 V 316/07
    Mit Beschluss vom 26. Januar 2006 ( VI B 89/05 BFH/NV 2006, 964 ) hat der BFH entschieden, dass das Finanzgericht im gerichtlichen AdV-Verfahren wesentliche Änderungen, die während des Einspruchsverfahrens gegen den angefochtenen Bescheid eingetreten und für die Ermessensentscheidung der Finanzbehörde von Bedeutung sind, nicht unberücksichtigt lassen darf, wenn die Finanzbehörde über den Einspruch gegen den Ermessensbescheid noch nicht entschieden hat.
  • BFH, 12.01.1988 - VII R 74/84

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids - Haftung einer Buchhalterin für die

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 06.08.2007 - 2 V 316/07
    Die Finanzbehörden sind aber auch nicht gehindert, sich die im Strafurteil enthaltenen und ihnen zutreffend erscheinenden tatsächlichen Feststellungen, Beweiswürdigungen und rechtlichen Beurteilungen zu eigen zu machen (BFH-Urteil vom 12. Januar 1988 VII R 74/84, BFH/NV 1988, 692), insbesondere, wenn das Strafurteil wie im vorliegenden Fall bereits rechtskräftig ist.
  • BFH, 10.05.1989 - I R 121/85

    Haftungsbescheid gegen Einzelunternehmer wegen vorsätzlicher Verkürzung von

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 06.08.2007 - 2 V 316/07
    Als faktischer Geschäftsführer ist derjenige anzusehen, der - ohne formell zum gesetzlichen Vertreter bestellt worden zu sein - den Anschein erweckt, für eine GmbH als Bevollmächtigter oder Verfügungsberechtigter auftreten zu dürfen und als solcher nach außen hin auftritt (BFH-Urteil vom 10. Mai 1989 I R 121/85 BFH/NV 1990, 7).
  • FG Köln, 12.10.2016 - 3 V 593/16

    Wirkung eines Haftbefehls zur Erzwingung einer Vermögensauskunft ausgesetzt

    Liegt sonach ein - wie hier beim Ermessensnichtgebrauch - behebbarer Ermessensfehler vor, ist es im Allgemeinen nicht ernstlich zweifelhaft, dass er von der Finanzbehörde spätestens in der Einspruchsentscheidung behoben werden wird mit der Folge, dass die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung auch für die Dauer des Einspruchsverfahrens vom Finanzgericht nicht gewährt werden kann (BFH, Beschlüsse vom 5.3.1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325 und vom 26.1.2006 VI B 89/05, BFH/NV 2006, 964; FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6.8.2007 2 V 316/07, EFG 2007, 1830 und FG Düsseldorf, Beschluss vom 28.9.2015 9 V 2588/15, EFG 2015, 2147; Brandt in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 102 FGO Rn. 74; Wernsmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 5 AO Rn. 260).
  • SG Düsseldorf, 11.09.2014 - S 5 R 120/14

    Sozialversicherungsbetrug: Bordellchef muss Millionen nachzahlen

    Als faktischer Geschäftsführer ist derjenige anzusehen, der - ohne formell zum gesetzlichen Vertreter bestellt worden zu sein - den Anschein erweckt, für eine GmbH als Bevollmächtigter oder Verfügungsberechtigter auftreten zu dürfen und als solcher nach außen hin auftritt (BFH - Urteil vom 10.05.1989, 1 R 121/85, vgl. Finanzgericht des Landes Sachsen Anhalt, Beschluss vom 06.08.2017, Az.: 2 V 316/07).
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